2. a) Wie bereits im Einspracheverfahren verlangt die Rekurrentin auch im vorliegenden Verfahren die Entbindung von jeglicher Kostenbeteiligungspflicht bezüglich ihrer Grundstücke Nr. 1060 und 1115. Dabei beruft sie sich im Wesentlichen auf einen zwischen ihr und der Gemeinde … geschlossenen Übereignungsvertrag vom 16. Oktober 1997. Gemäss diesem Vertrag hat die Rekurrentin der Gemeinde ein Strassenareal im Halte von 2‘811 m2 entschädigungslos abgetreten.