Ausserdem seien ihre Grundstücke bereits strassenmässig erschlossen und die Neuerschliessung bringe ihr keinerlei zusätzliche Vorteile. Im Übrigen rügte sie wiederum den ihres Erachtens viel zu tiefen Ansatz der öffentlichen Interessenz von 33,3% sowie des angewandten Gewichtungsfaktors von 50%, welcher der konkreten Erschliessungssituation ihrer Parzellen und dem für sie resultierenden, marginalen Sondervorteil viel zu wenig Rechnung trage.