Vorstehend wurde bereits ausgeführt, dass aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten ein Anteil an öffentlicher Interessenz von 50% gerechtfertigt sei, was e contrario bedeutet, dass den Privaten aus dem öffentlichen Werk ein (vorliegend prozentual gleich hoher) wirtschaftlicher Sondervorteil entstanden ist. Der Umstand, dass die Bodenpreise in dem Masse gesunken sein sollen, wie es die Rekurrentin behauptet, ist bereits deshalb nicht entscheidend, weil - wenn überhaupt - die Preispolitik der Grundeigentümer und/oder der Gemeinden Grund und Anlass für den Preiszerfall, nicht aber der Bau der Strasse an sich.