werden dürfen, sofern ihnen ein Sondervorteil aus dem öffentlichen Werk erwächst. Vorstehend wurde bereits ausgeführt, dass aufgrund der rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten ein Anteil an öffentlicher Interessenz von 50% gerechtfertigt sei, was e contrario bedeutet, dass den Privaten aus dem öffentlichen Werk ein (vorliegend prozentual gleich hoher) wirtschaftlicher Sondervorteil entstanden ist.