Unbestritten ist, und der Augenschein hat diese Einstufung auch in allen Teilen als rechtens erscheinen lassen, dass die lndustrie- Erschliessungsstrasse eine Sammelstrasse darstellt, für welche im Lichte der eingangs gemachten Ausführungen der Anteil der öffentlichen Interessenz zwischen 40% und 60% betragen müsste. Für eine Festlegung der öffentlichen Interessenz auf 100% besteht angesichts der offenkundigen Qualifikation der Strasse demgegenüber keine Veranlassung.