sie sind selbst im Steuerrecht, wo die strengsten Anforderungen an die Einhaltung des Legalitätsprinzipes gestellt werden, häufig anzutreffen und stehen durchaus in Einklang mit dem Gesetzmässigkeitsgrundsatz. So wird im Steuerrecht etwa von wirtschaftlicher Betrachtungsweise, betriebsnotwendigem Anlagevermögen, notwendigen Berufsauslagen, üblichen Provisionen, geschäftsmässig begründetem Aufwand und dergleichen mehr gesprochen. Dadurch wird das Legalitätsprinzip nicht verletzt (vgl. VGU A 04 26).