Die Auslegung und Anwendung solcher unbestimmter Gesetzesbegriffe ist dann Aufgabe der rechtsanwendenden Behörden. Derartigen unbestimmten Gesetzesbegriffen kann nicht nur im Bau- oder Kausalabgaberecht häufig begegnet werden; sie sind selbst im Steuerrecht, wo die strengsten Anforderungen an die Einhaltung des Legalitätsprinzipes gestellt werden, häufig anzutreffen und stehen durchaus in Einklang mit dem Gesetzmässigkeitsgrundsatz.