2. Dagegen erhob … am 10. April 2006 Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid und die zugrunde liegenden Verfügungen unter Belassung seines Kontrollschildes bei ihm aufzuheben. Er macht geltend, das Gesetz enthalte keine ausreichende Steuerbemessungsgrundlage, weil der Begriff "Steuer-PS" nirgends definiert werde.