Für den Überführungswert wurde ein Geldentwertungzuschlag von 6 % für den Zeitraum zwischen Überführung und Veräusserung (1993 - 2004) gewährt. Bei der Eigentumsdauer wurde die Zeitspanne zwischen ursprünglichem Erwerbszeitpunkt im Geschäftsvermögen (Kauf Boden 17. Januar 1978) und Veräusserungszeitpunkt (30. März 2004) berücksichtigt, was bei einer Eigentumsdauer von 26 vollen Jahren zu einer Reduktion des Steuerbetrages um 24 % führte.