1. Der Rekurs wird gutgeheissen und der angefochtene Entscheid aufgehoben. 2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 5'000.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 266.-- zusammen Fr. 5'266.-- gehen zulasten der Gemeinde … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die Gemeinde … entschädigt … und … aussergerichtlich gesamthaft mit Fr. 3'000.-- (inkl. MWST).