Auf diese Weise würden die einzelnen Tatbestände gewissermassen ins Gesetz integriert. Dies sei die sachgemässe, mit Rechtssicherheit, dem Grundsatz der Voraussehbarkeit der Besteuerung sowie dem Legalitätsprinzip am ehesten vereinbare Lösung, um Schleichwegen des Steuerpflichtigen zu begegnen und die wirtschaftliche Betrachtungsweise zu verwirklichen (Locher, a.a.O., S. 33, mit weiteren Hinweisen).