Mit Verfügungen vom 5. November 2004 wurden … und … zur Bezahlung einer Handänderungssteuer von je Fr. 56'250.-- verpflichtet. Die Handänderungssteuer wurde auf einen Wert von Fr. 7.5 Mio. erhoben und zwar zu einem Steuersatz von 1.5%, was einen Gesamtbetrag von CHF 112'500.-- ergab. Gegen diese Verfügungen erhoben … und … Einsprachen, welche der Kleine Landrat mit Entscheid vom 28. Februar 2006, mitgeteilt am 3. März 2006, teilweise guthiess und die Handänderungssteuer nur mehr auf den Betrag von CHF 4'750'000.-- erhob. Die Steuer betrug danach je Fr. 35'625.--.