Er habe während vielen Jahren seine Verwandtschaft (v.a. Mutter, Vater und einen anderen Bruder) unterstützt, indem er insbesondere die Kosten der ärztlichen Behandlung, der Medikamente und der langjährigen Pflege der Mutter bezahlte, weil damals seine finanziellen Verhältnisse besser waren als jene seiner beiden anderen Brüder. Klar sei aber für alle gewesen, dass der Rekurrent einen Teil zurückerhalten sollte, sobald für die Brüder entsprechende Zahlungen möglich würden. Der Bruder habe seine bloss „moralische“, nicht aber rechtliche Verpflichtung im eigentlichen Sinn mit der Zahlung der Fr. 50'000.-- erfüllt.