Dass kein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt, belegt auch die Tatsache, dass jeweils Ende Jahr eine Steueroptimierung mittels Buchung der jeweils erlittenen Verluste unterblieb. Eine Steueroptimierung ist aber ein wesentliches Merkmal einer gewerbsmässigen Tätigkeit. Aufgrund der obigen Ausführungen ist im Fall von … der gewerbsmässige Wertschriftenhandel ganz grundsätzlich zu verneinen."