darin liegt ein wesentlicher Unterschied zur Vermögensanlage in Liegenschaften. Je nach Veranlagung bzw. Vorgehensweise und Risikobereitschaft kann zwischen "aggressiven Investoren“ und „konservativen Investoren“ unterschieden werden. Das Bundesgericht hat dazu ausgeführt: Auch die private Vermögensverwaltung ist in der Regel nicht auf die reine Werterhaltung, sondern darüber hinaus auf die Erzielung einer angemessenen Rendite ausgerichtet.