Die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden ist also bei der Annahme eines gewerbsmässigen Wertschriftenhandels zu grösster Zurückhaltung verpflichtet. Dies ist heute umso mehr berechtigt, weil die Anlage des Vermögens in Wertschriften weit verbreitet ist und längst keine Ausnahme mehr bildet. Zudem liegt es im Wesen der „Bewirtschaftung“ von Wertschriften, dass der Bestand dauernd verändert wird, schlechte Papiere abgestossen, gute erworben und möglichst Gewinne erzielt werden; darin liegt ein wesentlicher Unterschied zur Vermögensanlage in Liegenschaften.