Trotzdem mache ich - gewissermassen vorsorglich - einige gezielte Ausführungen zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel ganz allgemein, bevor ich auf die Beurteilung des Gewinnes von Fr. 1'219'000.-- eingehe. Im Zusammenhang mit der auf 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes (v.a. betr. Abschaffung der Besteuerung der Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen) hat …, Vorsteher der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden, geschrieben: