Der Rekurrent und Beschwerdeführer (im Folgenden: Rekurrent) bringt vor, er sei fälschlich nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler qualifiziert worden. Von den Aufrechnungen bestreite er noch die Zahlung von Fr. 50'000.-- von seinem Bruder, bei der es sich um die Rückzahlung eines Darlehens gehandelt habe. Die Eingänge auf den Creditanstalt-Bankverein … im Betrag von Fr. 131'205.- - seien für seinen Sohn erfolgt. Wirtschaftlich sei er auch nicht Eigentümer von Fr. 35'789.-- und Fr. 93'357.-- auf diesem Konto. Die Steuerverwaltung habe ihn schliesslich für seine grossen Umtriebe zu entschädigen.