1. a) … war als Geschäftsführer bei der … AG, …, angestellt. Am 29. März 1999 reichte er die Steuererklärung 1999/2000 (Bemessungsgrundlage 1997/1998) ohne ein Wertschriftenverzeichnis ein. In der Folge tätigte die Steuerverwaltung verschiedene Abklärungen und nahm im Rahmen der Veranlagungsverfügungen vom 2. August 2001 für die Kantons- und Bundessteuern 1999/2000 gegenüber der Selbstdeklaration … folgende Aufrechnungen vor: