Dies umso weniger, als die Gemeinde darüber hinaus auch noch den Bundesbeitrag von rund 37% der Sanierungskosten zu übernehmen hat. Aufgrund der konkreten Abgrenzung des Perimetergebietes im Plan wird sie sodann auch die Kosten für die Sanierung des ersten, kurzen Teilstücks (Abzweigung …strasse - Beginn Perimetergebiet) zu übernehmen haben, nachdem dieses Strassenstück nicht ins Perimetergebiet einbezogen worden ist. Der Rest der mutmasslichen Kosten (ca. Fr. 77'000.--) wird dann von den Privaten übernommen bzw. anteilsmässig auf diese verteilt werden müssen.