Wie sich den bei den Akten liegenden Planunterlagen ohne weiteres entnehmen lässt und am Augenschein verdeutlicht wurde, umfasst das Beizugsgebiet alle direkt und unmittelbar durch die ab der …strasse abgehende …strasse erschlossenen Grundstücke sowie einige dahinter liegende Waldparzellen. Dass die dem Rekurrenten gehörenden, im Wesentlichen das landwirtschaftliche Gut „…hof“ bildenden und von diesem bewirtschafteten Parzellen Nr. 856, 859, 863, 864, 865 und 1042 zu Recht ins Beizugsgebiet aufgenommen wurden, ist, nachdem die