3. Die Gemeinde … beantragte die Abweisung des Rekurses, soweit darauf eingetreten werden könne. Die bis zum Hof des Rekurrenten führende …strasse befinde sich in einem relativ schlechten baulichen Zustand und müsse dringend saniert werden. Seitens des Kantons und der Gemeinde seien bereits Beiträge gesprochen und das Perimeterverfahren nach einer ersten Korrektur (VGU A 04 44) nunmehr ein zweites Mal eingeleitet worden. Massgebend sei kommunales Recht (Art. 86 BG); gemäss dieser Bestimmung sei die Einleitung des Perimeterverfahrens für die anstehende Sanierung ohne weiteres zulässig.