2. Dagegen reichte … am 20. Februar 2006 beim Verwaltungsgericht fristgerecht Rekurs ein mit dem Begehren, es sei der Beschluss der Gemeinde … betreffend Einleitung des Perimeterverfahrens …strasse aufzuheben. Zur Begründung stellte er sich im Wesentlichen auf den Standpunkt, dass die Finanzierung der angestrebten Sanierung nicht im Perimeterverfahren erfolgen dürfe, zumal der Aufwand Folge unterlassener Unterhaltsarbeiten sei.