2. Dagegen erhob … am 29. Dezember 2005 Rekurs und Beschwerde mit dem sinngemässen Antrag, ihn entsprechend seinen tatsächlichen finanziellen Verhältnissen zu veranlagen. 3. Die Steuerverwaltung beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung von Rekurs und Beschwerde. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: