Da er auch diese Frist unbenützt verstreichen liess, erfolgte am 5. September 2005 die Ermessenstaxation für die Kantons- und Gemeindesteuern sowie die direkte Bundessteuer. Nachdem dem Steuerpflichtigen am 4. Oktober 2005 die definitiven Steuerrechnungen zugestellt worden waren, reichte er am 20. Oktober 2005 die Steuererklärung ein, welche von der Steuerverwaltung als Einsprache entgegengenommen wurde. Nach diversen Korrespondenzen mit dem Steuerpflichtigen trat die Steuerverwaltung mit Entscheid vom 2. Dezember 2005 auf die Einsprache nicht ein.