c) Unzulässig ist der Vergleich mit den in … selber wohnhaften Eigentümern von Ferienwohnungen. Diese sind gar nicht Steuersubjekt der Kurtaxen. Überdies unterliegen sie der unbeschränkten Steuerpflicht in der Gemeinde und tragen so zur touristischen Infrastruktur bei. Nicht stichhaltig ist weiter der Vergleich mit Eigentümern, die mehrere Ferienwohnungen besitzen. Die Steuererhebung ist subjektbezogen und muss es auch sein.