2. Dagegen erhob … am 19. Dezember 2005 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Einspracheentscheid bzw. die Taxenerhebung von … Tourismus aufzuheben und die Sache mit verbindlichen Weisungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Rekurrentin bringt vor, ihr Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, da der Gemeinderat sich mit ihren Argumenten nicht auseinandergesetzt habe. Die Pauschale treffe nicht nur die „kalten“, sondern auch die „warmen“ Betten, da Ferienhausbesitzer mit Vermietung an Dritte doppelt bezahlten; dies ergebe eine Doppelbelastung für die Vermietungszeit.