3. Vorliegend hat der Steuerpflichtige für das Steuerjahr 2003 Fahrzeugkosten für seine vier Autos von insgesamt Fr. 40'532.-- geltend gemacht, auf welche ein Privatanteil von lediglich Fr. 10'200.-- entfallen soll. Er hat zwar den Gesamtaufwand für seine Ausgaben nachgewiesen. Dagegen hat er keinerlei Beweis darüber geführt, in welchem Umfang der Aufwand geschäftsmässig begründet war. Die Steuerverwaltung hat deshalb die für den Geschäftsbetrieb notwendigen Kosten geschätzt und gestützt darauf einen Betrag von Fr. 8'000.-- anerkannt.