2. Dagegen erhob … am 19. Dezember 2005 Rekurs bzw. Beschwerde an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, ihm lediglich einen Privatanteil am Fahrzeugaufwand von 25 % bzw. Fr. 10'200.-- zu belasten. Er benötige die Fahrzeuge weit überwiegend für Geschäftszwecke. So müsse er den Notfalldienst besorgen. In den Vorjahren seien geschäftsmässige Autokosten von Fr. 22'350.-- (2001) und 16'879.-- (2002) gemäss Veranlagung akzeptiert worden.