2. Dagegen erhob … am 16. Dezember 2005 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den angefochtenen Entscheid aufzuheben, eventuell seine Gästepauschale auf Fr. 504.-- festzusetzen. Der Rekurrent macht im Wesentlichen geltend, das Verwaltungsgericht habe in PVG 1997 Nr. 42 entschieden, dass die Vermutung der Anzahl der unter die Gästepauschale fallenden Personen im Gegensatz zu den pauschalierten Logiernächten auf einer widerlegbaren Vermutung beruhe.