Nach dem Austausch verschiedener E-Mails bzw. Schreiben mit der Gemeinde reichte … am 29. Juli 2005 das Formular zur Erhebung der Pauschale ein, hielt jedoch fest, dass er damit die Rechtmässigkeit der Forderung nicht anerkenne. Daraufhin stellte … Tourismus ihm Rechnung und erhob eine Gäste- und Sporttaxe in der Höhe von Fr. 1'008.--, da sie in ihrer Berechnung von einem Chalet mit 7 Zimmern ausging. Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Gemeinderat mit Entscheid vom 28. November 2005 ab.