zusammen Fr. 3'180.-- gehen zulasten der … AG und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die … AG hat die … aussergerichtlich mit Fr. 2'000.-- (inkl. MWST) zu entschädigen. Die dagegen an das Bundesgericht erhobene staatsrechtliche Beschwerde wurde am 27. Februar 2007 abgewiesen (2P.293/2006).