In der Folge stellte die … der Bauherrschaft vier Rechnungen (Gesamtbetrag Fr. 41'640.90) zu, wovon Fr. 11'649.-- bezahlt wurden. Nachdem auch auf entsprechende Mahnung hin keine Zahlung erfolgt und im Rahmen eines Betreibungsverfahrens Rechtsvorschlag erhoben worden war, entschied die Verwaltungskommission der … unter Aufhebung des Rechtsvorschlages am 28. Juni 2005, dass die … AG die Ausstände für Erschliessungs- und Anschlussgebühren sowie Strombezug in der Höhe von insgesamt Fr. 29'991.90 zzgl. Zins von 5% seit 10. Januar 2005 (RG Nr. 91.50955: Fr. 24'991.90; RG Nr. 91.50967: Fr. 5'000.--) zu bezahlen habe.