gehen zulasten von … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. … entschädigt die Gemeinde … aussergerichtlich mit Fr. 500.-- (inkl. MWST). Die dagegen an das Bundesgericht erhobene staatsrechtliche Beschwerde wurde am 7. August 2006 abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde (2P.194/2006/leb).