So kann es sein, dass der Inhaber eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, im Gegensatz zum Hotelgast, für mehr Übernachtungen belastet wird, als er tatsächlich getätigt hat. Andererseits kann es aber auch sein, dass er sich für längere als die vermutete Zeit im Kurort aufhält. Angesichts der hohen Zweckmässigkeit der Pauschalierung und der Tatsache, dass es sich bei der Kurtaxe um eine geringe Sondersteuer handelt, muss eine solche Ungleichbehandlung in Kauf genommen werden.