Weiter erblickt der Rekurrent eine Ungleichbehandlung darin, dass für Feriengäste pro Nacht abgerechnet wird, während Eigentümer die Pauschale zu entrichten hätten. Gemäss konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichtes verletzt ein Erlass das allgemeine Rechtsgleichheitsgebot der Bundesverfassung, wenn er Unterscheidungen trifft, für die kein vernünftiger, sachlicher Grund ersichtlich ist (BGE 99 Ia 128) beziehungsweise - in anderer Formulierung - wenn er gleiche oder im Wesentlichen gleichgelagerte Sachverhalte ohne ausreichende sachliche