Die Abgabe überschreite die Gegenleistung von … in eklatantem Mass, weshalb die Abgabe ungerechtfertigt und widerrechtlich sei. Es bestehe eine Ungleichbehandlung der Feriengäste mit Einzelabrechnung und der Eigentümer mit Pauschale sowie der letzteren mit den Einheimischen wegen der günstigeren Konditionen bei den Bergbahnen. 3. Die Gemeinde beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung des Rekurses. Sie bringt zusammengefasst vor, die von ihr erhobenen Gästepauschalen stünden in Einklang mit der Praxis des Verwaltungsgerichtes.