A 05 89 3. Kammer URTEIL vom 25. April 2006 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Gäste- und Sporttaxe 1. Der in … wohnhafte … ist Eigentümer eines Chalets mit 4 Zimmern in der Gemeinde …. Mit Rundschreiben vom April 2005 orientierte … Tourismus als Vollzugsinstanz … über die von ihm zu entrichtende Jahrespauschale. Am 22. August 2005 stellte sie ihm Rechnung im Betrag von Fr. 840.--. Die dagegen erhobene Beschwerde wies der Gemeinderat mit Entscheid vom 28. November 2005 ab.