e) Im Lichte des Dargelegten besteht mithin kein Anlass, die fraglichen Parzellen einer anderen Toleranzstufe zuzuteilen. Soweit die Rekurrentin am Augenschein die Auffassung vertrat, dass zumindest die Parzelle Nr. 6309, welche in der künftigen Planung der Landwirtschaftszone zugeschieden werden solle, der Toleranzstufe 4 zuzuweisen sei, kann ihr bereits deshalb nicht gefolgt werden, weil im vorliegend zur Diskussion stehenden Verfahren auf die aktuelle Zonierung (Bauzone) abzustellen ist. Dass im Bereich der Bauzonen die Toleranzstufe 2 zur Anwendung gelangt, wurde seitens der Rekurrentin dem Grundsatze nach zu Recht nicht in Frage gestellt.