ZGB“ informiert und darauf hingewiesen, dass gegen die Abgrenzung des Gebietes beim … Einsprache erhoben werden könne. Parallel dazu wurde die Auflage im Kantonsamtsblatt öffentlich publiziert. Bestandteil der Auflageakten bildeten der Plan „…“ (Perimeter mit dauernder Bodenverschiebung), der Situationsplan mit Angabe der absoluten Verschiebungen zwischen 1916 und 2002 sowie das Grundeigentümerverzeichnis.