Überdies verstosse sie gegen das Verbot konfiskatorischer Besteuerung. Die Gemeinde habe ausserdem durch die falsche Auskunft, es gebe keinen getrennten Wohnsitz für Eheleute, verhindert, dass er die Wohnung als Erstwohnung habe verkaufen können. Den dadurch entstandenen Schaden stelle er zur Verrechnung.