Sie beabsichtigten, getrennt in Zürich und … Wohnsitz zu nehmen. Auf entsprechende Anfrage teilte die Gemeinde den Eheleuten … mit Schreiben vom 8. Juni 2005 mit, dass gemäss klarem Wortlaut von Art. 52 BG sowohl der steuerrechtliche als auch der zivilrechtliche Wohnsitz in … begründet werden müsse und dass sich die Gemeinde vorbehalte, entsprechende Kontrollen durchzuführen.