Unbestritten ist und es ergibt sich auch nichts anderes aus den Akten, dass weder seitens der Erblasserin, noch im Nachgang an den Erbgang seitens der Erben irgendwelche Anstalten getroffen worden wären, welche dahingehend ausgelegt werden müssten, dass die beiden Grundstücke ihrer bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung entzogen werden sollten. Ganz im Gegenteil, aus den eingereichten Akten ergibt sich ohne weiteres, dass die Rekurrenten mit einem ortsansässigen Landwirt neue Pachtverträge abgeschlossen und darin eine Vertragsdauer bis mindestens zum 1. April 2018 statuiert haben. Damit ist dem in Art.