b) Es ist an sich unstreitig, dass die beiden Grundstücke seit Beginn der Pachtdauer im Jahre 1990 bis zum Tode der Erblasserin am 4. Dezember 2004 unbesehen ihrer Zonierung (z.T. Bauzone) über einen längeren Zeitraum (mithin ca. 14 Jahre) landwirtschaftlich bewirtschaftet worden sind. Die langjährige, landwirtschaftliche Nutzung der beiden Grundstücke erfolgte aufgrund der aktenkundigen Pachtverträge von 1990, welche entgegen der Auffassung der Rekursgegnerin nie abgelaufen sind.