Bis anhin hatte das Verwaltungsgericht zur Frage der Verkehrs- und Ertragswertbewertung im Nachlasssteuerverfahren vornehmlich Fälle zu beurteilen, bei welchen die Bewertung von Grundstücken eines ehemaligen landwirtschaftlichen (Haupt-)Betriebes zur Diskussion stand, welcher von den Erben mangels gesicherter Betriebsnachfolge - wenn überhaupt - lediglich noch als Nebenerwerbsbetrieb mit entsprechend eingeschränkter landwirtschaftlicher Nutzung der Grundstücke fortgeführt wurde (VGU A 99 67, VGE 761/97). Nicht beurteilt werden musste bis anhin, soweit ersichtlich,