2. Dagegen liessen die Erben … am 19. Oktober 2005 beim Verwaltungsgericht frist- und formgerecht Rekurs erheben mit den Anträgen, es sei der angefochtene Einspracheentscheid aufzuheben und das Nachlassvermögen mit Fr. 574'453.-- zu veranlagen. Zur Begründung liessen sie im Wesentlichen ausführen, dass die betreffenden Grundstücke seit jeher landwirtschaftlich genutzt worden seien und dass sie der landwirtschaftlichen Nutzung angesichts der ungekündigten Pachtverhältnisse und der Vorgaben im Pachtrecht auch langfristig zur Verfügung stünden, weshalb sie gestützt auf Art.