1. … war bis zum 1. April 2003 bei der … in … als kaufmännische Angestellte unselbständig erwerbstätig. Diese Erwerbstätigkeit gab sie freiwillig auf. Die Steuerpflichtige entschloss sich, im Anschluss an die erwähnte unselbständige Erwerbstätigkeit beim Zentrum für berufliche Weiterbildung, St. Gallen, eine Vollzeit-Ausbildung zur diplomierten Technikerin HF, Fachrichtung Informatik, zu absolvieren. In der Steuererklärung 2003 machte sie in der Folge im Formular für Berufsauslagen Fr. 30'681.-- (Kantonssteuern) resp.