zusammen Fr. 3'126.-- gehen zulasten der Gemeinde … und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die Gemeinde … hat die Stiftung „…“ aussergerichtlich mit Fr. 1'500.-- (inkl. MWST) zu entschädigen.