Mit Verfügung vom 15. Juli 2005 veranlagte die Gemeinde … ausgehend von einem Basiswert von Fr. 4,2 Mio. die Handänderungssteuer im Umfang von Fr. 80'400.--. Die dagegen von der Stiftung erhobene Einsprache, mit welcher die Stiftung die Steuerbefreiung anbegehrte, wies die Gemeindesteuerkommission mit Entscheid vom 5. Oktober 2005 ab.