Der Kanton Graubünden gewährte der Stiftung bereits im Jahre 2001 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2000 die Steuerbefreiung (ausgenommen davon die Grundstückgewinnsteuer). Im Vollzug des Stiftungszweckes wurden die Grundstücke Nr. 1791 und 1793 mit den darauf befindlichen Gebäulichkeiten per 1. Juli 2005 auf die neue Stiftung übertragen. Mit Verfügung vom 15. Juli 2005 veranlagte die Gemeinde … ausgehend von einem Basiswert von Fr. 4,2 Mio. die Handänderungssteuer im Umfang von Fr. 80'400.--.